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Verhaltensregeln

Kleine Gesten der Rücksicht und Hausverstand können gemeinsam Großes bewirken!

Um die Besonderheit der Natur des Alpenparks und den natürlichen Lebensraum der hier angesiedelten Tierarten nicht zu beeinträchtigen müssen bestimmte Regeln befolgt werden.

 

Wie muss ich mich im Alpenpark Karwendel verhalten?

 

Verhaltensregeln zum Schutz des Flussuferläufer im Rißtal

Bitte beachten Sie:
 Jeder Besucher des Rißtales kann seinen ganz besonderen Beitrag zum Erhalt dieser sehr seltenen Brutvogelart leisten.

Das Befahren des Rißbaches zwischen Hagelhütten und der Neunerbrücke mit Wasserfahrzeugen sowie das Verlassen von Verkehrsflächen im Rißtal zwischen Hagelhütten und der Neunerbrücke  ist in der Zeit von 15. 4. bis zum 15. 8. eines jeden Jahres verboten. Mit Einhaltung dieses Verbots tragen Sie zum Überleben des Flussuferläufers bei!

 

 

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Adolf-Klinge-Pl 7
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Tel.: +43 (0)664 - 2041015
E-Mail: hermann.sonntag@karwendel.org

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