Um die Besonderheit der Natur des Alpenparks und den natürlichen Lebensraum der hier angesiedelten Tierarten nicht zu beeinträchtigen müssen bestimmte Regeln befolgt werden.
Wie muss ich mich im Alpenpark Karwendel verhalten?
- Sie sind in der Natur, hier gibt es nur ein Vorwärtskommen aus eigener Körperkraft. Nicht öffentliche Straßen und Wege des Alpenparks dürfen nur zur Hüttenversorgung oder zu Zwecken der Land- und Forstwirstschaft befahren werden.
- Hütten und Campinplätze bieten Übernachtungsmöglichkeiten, nützen Sie diese. Campieren ist nur auf ausgewiesenen Campingplätzen erlaubt.
- Im Alpenpark sind sie als Besucher nur stiller Beobachter. Die hier wohnenden Tiere dürfen sich nicht bedroht fühlen sowie alle Pflanzen und Steine hierher gehören und weder mitgenommen noch gepflückt werden dürfen. Die Tiere und Pflanzen des Alpenparks stehen unter Schutz. Um die Natur zu schützen dürfen keine Pilze, Beeren oder andere Pflanzenarten gepflückt werden. Auch die Tiere des Alpenparks sollen in ihrer natürlichen Umgebung nicht gestört werden.
- Die Sauberkeit und Reinheit des Alpenparks zeichnet ihn aus, helfen Sie mit diese zu erhalten. Die Schönheit des Alpenparks ist durch klare und saubere Landschaften, wie Gewässer gekennzeichnet. Lassen Sie deshalb keinen Abfall bei Ihrem Besuch zurück.
- Schätzen Sie die Arbeit der Bauern und nehmen Sie Rücksicht auf ihren Besitz. Mit Rücksicht auf ihre Wiesen (kein Rasten), Hütten und Zäune sowie dem Schließen der Almgattern helfen Sie mit.
- Lauschen Sie der Natur und beachten Sie die Ruhe die im Alpenpark herrscht. Sie befinden sich im natürlichen Lebensraum vieler Lebewesen. Jeglicher Lärm beeinträchtigt diesen und erschreckt die Tiere.
- Auch Hunde stellen einen menschlichen Einfluss dar. Diese sollten deshalb an ihrer Seite bleiben und nicht frei, außerhalb ihrer Sichtweite laufen.
- Die Wege des Alpenparks sind für den Besucher bestimmt. Verlassen Sie zu ihrer eigenen Sicherheit und zum Wohl der Tiere die markierten Wege deshalb nicht.
- Das Ausüben jeglicher Flugsportarten ist im Alpenpark nicht erlaubt.
Verhaltensregeln zum Schutz des Flussuferläufer im Rißtal

Bitte beachten Sie:
Jeder Besucher des Rißtales kann seinen ganz besonderen Beitrag zum Erhalt dieser sehr seltenen Brutvogelart leisten.
Das Befahren des Rißbaches zwischen Hagelhütten und der Neunerbrücke mit Wasserfahrzeugen sowie das Verlassen von Verkehrsflächen im Rißtal zwischen Hagelhütten und der Neunerbrücke ist in der Zeit von 15. 4. bis zum 15. 8. eines jeden Jahres verboten. Mit Einhaltung dieses Verbots tragen Sie zum Überleben des Flussuferläufers bei!
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