
Der Alpenpark Karwendel besteht - rechtlich gesehen - aus 11 Schutzgebieten. Die einzelnen Schutzgebiete wurden mit den Verordnungen der Tiroler Landesregierung vom 23. März 1989, LGbl. Nr. 21 - 31 ausgewiesen.
Erste Verordnung
1928 wurde der zentrale Teil des Karwendelgebirges als Banngebiet (Naturschutzgebiet) erklärt. Dieses Schutzgebiet diente damals eher zum Schutze des Eigentums - der touristische Ansturm auf die alpine Bergwelt setzte ein. Bemerkenswert ist aber auch die Tatsache, dass neben dem Schutz der Pflanzen auch schon Faunenelemente geschützt wurden und besonders das "Raubwild", vorallem der Edelmarder, vor dem Ausrotten bewahrt werden sollte.
Zweite Verordnung
1943 wurde das Gebiet durch den damaligen Reichsstatthalter neu verordnet. In dieser unrühmlichen Zeit des zweiten Weltkrieges wurde das Schutzgebiet eher als außergewöhnliches Jagdgebiet angesehen.
Neue Verordnung
1989 erfolgten Neuverordnungen, bei denen neue Schutzziele und die jetzige Ausdehnung festgelegt wurden. Die einzelnen Schutzgebiete wurden mit den Verordnungen der Tiroler Landesregierung vom 23. März 1989, LGbl. Nr. 21 - 31 ausgewiesen. Die Verordnung, ebenfalls vom 23. März 1989, LGbl. Nr. 32 regelt den Schutz aller wildwachsender Pflanzen und freilebender, nicht jagdbarer Tiere im gesamten Gebiet des Alpenparks Karwendel. Bezogen werden können die Verordnungen beim Amt der Tiroler Landesregierung, 6010 Innsbruck, Kanzleidirektion, Zi.555. Verordnung der Tiroler Landesregierung vom 23. März 1989, LGbl. Nr. 22.
Alpenpark Karwendel wird Naturpark
Mit dem Beschluß der Tiroler Landesregierung vom 30. Juni 2009 wird der Alpenpark Karwendel zum Naturpark erklärt. LGbl. 26/2009
Für den Besucher sind v.a. die Verhaltensregeln von Bedeutung. Um das
Schutzgebiet Alpenpark Karwendel in seiner einmaligen Naturschönheit
und Vielfalt auch für zukünftige Generationen zu erhalten, ist unser
aller Unterstützung nötig.
» Verhaltensregeln im Alpenpark Karwendel
Für Vorhaben und Projekte, die eine naturschutzrechtliche Verhandlung
benötigen sind in erster Linie die Bezirkshauptmannschaften
Innsbruck-Land und Schwaz zuständig.
» Bezirkshauptmannschaft Innsbruck-Land, Umweltreferat
» Bezirkshauptmannschaft Schwaz, Umweltreferat
Größere Vorhaben werden direkt von der Abteilung Umweltschutz bearbeitet.
» Land Tirol, Abteilung Umweltschutz
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22.05.2013
Veranstaltungsort: Informationsbüro Pertisau (Bushaltestelle Pertisau Info)
Jeden Mittwoch (08. Mai bis 23.Oktober):
Spannende Entdeckungsreise in die Tier- und Pflanzenwelt ...
Verein Alpenpark Karwendel
Lendgasse 10a, A-6060 Hall in Tirol, Austria
Tel.: +43 (0)5245-28914
E-Mail: info@karwendel.org
