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Naturkunde> Flussuferläufer
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| Verhaltensregeln- Flussuferläufer |
Schutzgebietmanagement |
Empfehlungen für das Verhalten des Menschen
zum Schutz des Flussuferläufers: Ziel der Empfehlungen ist es, Störungen im Ansiedlungszeitraum
und während der Brut und Aufzucht der Jungvögel zu vermeiden.
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Um einen Fortbestand des Flussuferläufers im Rißtal
zu gewährleisten, werden derzeit jährlich Schutzmassnahmen durchgeführt.
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Bitte beachten
Sie:
Jeder Besucher des Rißtales kann seinen ganz besonderen Beitrag
zum Erhalt dieser sehr seltenen Brutvogelart leisten.
• Das Befahren des Rißbaches zwischen Hagelhütten und der Neunerbrücke
mit Wasserfahrzeugen sowie das Verlassen von Verkehrsflächen im
Rißtal zwischen der Abzweigung des Plumsjochfahrweges von der
Rißtalstraße bei Hagelhütten und der Neunerbrücke
zwischen dem bachseitigen Böschungsfuß dieser Straße
und dem Fuß des jeweiligen gegenüberliegenden Berghanges
ist in der Zeit von 15. 4. bis zum 15. 8. eines jeden Jahres verboten.
• Die Verwendung von Kraftfahrzeugen ist
außerhalb der öffentlichen Straßen nur zum Zwecke der
Land- und Forstwirtschaft und zur Hüttenversorgung zulässig.
• Das Campieren ist nur auf ausgewiesenen
Campingplätzen erlaubt.
• Alle Pflanzen und Tiere sind gänzlich geschützt!
Pflücken Sie keine Blumen, sammeln Sie keine Pilze und Beeren,
verfolgen Sie keine Tiere.
• Vermeiden Sie jegliche Verunreinigung der Landschaft
und der Gewässer.
• Respektieren Sie das Eigentum der Bauern,
gehen und lagern Sie nicht in Wiesen, beschädigen Sie keine Hütten
und Zäune, schließen Sie die Almgatter.
Lauschen Sie der Natur und verzichten
Sie auf Lärm mit Radios und dergleichen.
• Lassen Sie Hunde nicht ohne Ihren Einfluss laufen.
• Bleiben Sie auf den markierten Wegen!
Das ist nicht nur sicherer für Sie, sondern hilft auch den Tieren,
ungestört leben zu können.
• Verzichten Sie auf den Flugsport mit Gleitschirmen
und Flugdrachen.
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| Schutzgebietmanagement- Flussuferläufer |
Um einen Fortbestand des Flussuferläufers
im Rißtal zu gewährleisten, werden derzeit jährlich
folgende Schutzmassnahmen durchgeführt:
• Zäunungsmaßnahmen in der Zeit des Viehauftriebes bis ca.
Mitte August in den Hauptrevieren von der Neunerbrücke bis Hagelhütten
und regelmäßige Kontrolle derselben durch eine Person vor
Ort.
• Im vergangen Jahre musste zweimal Weidevieh aus dem ausgezäunten
Bereich vertrieben werden und der Elektrozaun dementsprechend nachgebessert
werden. Somit konnte für den Großteil der Brutsaison eine
Weidefreistellung erreicht werden.
• Verteilung eines Informations- Flyers zum Flussuferläufer mit jeden
Mautkartenkauf auf der Mautstraße Hinterriß - Eng.
• Spezialinformation im Infozentrum Karwendel in Hinterriß.
• Patrouillen und Schwerpunktstreifen durch die Bergwacht. |
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