
Naturschutz> APK Verordnungen |
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| APK Verordnungen | Eines der ältesten Schutzgebiete: | |
| Das Karwendel weist in seiner Geschichte eine
Menge verschiedener Verordnungen auf, bis die heutige Schutzgebiets
Verordnung rechtskräftig wurde. |
Die Entstehung des Alpenpark Karwendel kann mit seiner ersten Verordnung 1928 auf eine lange Geschichte zurückblicken. | |
| Erste Verordnung 1928 wurde der zentrale Teil des Karwendelgebirges als Banngebiet (Naturschutzgebiet) erklärt. Dieses Schutzgebiet diente damals eher zum Schutze des Eigentums - der touristische Ansturm auf die alpine Bergwelt setzte ein. Bemerkenswert ist aber auch die Tatsache, dass neben dem Schutz der Pflanzen auch schon Faunenelemente geschützt wurden und besonders das "Raubwild", vorallem der Edelmarder, vor dem Ausrotten bewahrt werden sollte. anfordern>> |
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Zweite Verordnung 1943 wurde das Gebiet durch den damaligen Reichsstatthalter neu verordnet. In dieser unrühmlichen Zeit des zweiten Weltkrieges wurde das Schutzgebiet eher als außergewöhnliches Jagdgebiet angesehen. anfordern>> |
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| Neue Verordnung 1989 erfolgten Neuverordnungen, bei denen neue Schutzziele und die jetzige Ausdehnung festgelegt wurden. Die einzelnen Schutzgebiete wurden mit den Verordnungen der Tiroler Landesregierung vom 23. März 1989, LGbl. Nr. 21 - 31 ausgewiesen. Die Verordnung, ebenfalls vom 23. März 1989, LGbl. Nr. 32 regelt den Schutz aller wildwachsender Pflanzen und freilebender, nicht jagdbarer Tiere im gesamten Gebiet des Alpenparks Karwendel. Bezogen werden können die Verordnungen beim Amt der Tiroler Landesregierung, 6010 Innsbruck, Kanzleidirektion, Zi.555. Verordnung der Tiroler Landesregierung vom 23. März 1989, LGbl. Nr. 22. anfordern>> |
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