Bildnachweis: O. Leiner
Steinadler Aquila chrysaetos
Steckbrief
Gefährdung & Schutz: RL-T: LC, RL-Ö: LC, Anhang 1 VS-RL
Bestandstrend in Österreich: stabil (BIRDLIFE INTERNATIONAL 2004)
Bestand T: 115-155 (Atlas der Brutvögel Tirols 2022)
Bestand Ö: 290-390
Status im Karwendel: Brut nachgewiesen
Geschätzter Bestand im SPA Karwendel: 9-11 Brutpaare
Anz. Beob.: 49
Beob. Rev.: 10
Beschreibung
Steinadler zählen zu den größten Vertretern der Gattung Aquila. Die Geschlechter des Steinadlers unterscheiden sich deutlich in Größe und Gewicht. Das Weibchen kann eine Körperlänge von 90–100 cm erreichen; das Männchen ist im Mittel rund 10 cm kleiner. Die Flügelspannweite variiert zwischen 190 und 210 cm beim Männchen und zwischen 200 und 230 cm beim Weibchen. Weibchen wiegen 3,8 bis 6,7 kg, die leichteren Männchen 2,8 bis 4,6 kg. Durch jahrhundertelange massive Verfolgung ist die Verbreitung in Europa heute stark zersplittert. In Mitteleuropa sind die Vorkommen des Steinadlers im Wesentlichen auf den Alpenbogen und die Karpaten beschränkt, in Deutschland lebt er nur in den Bayerischen Alpen. Steinadler sind außerordentlich kräftig und sehr geschickt. Sie erbeuten regelmäßig Tiere, die erheblich schwerer sind als sie selbst. Das maximale Beutegewicht liegt bei etwa 15 Kilogramm.

Faktoren für die Verbreitung
Störungsarme bzw. störungsfreie Felspartien als Brutfelsen und offene Nahrungshabitate insbesondere über der Waldgrenze, die ein reiches Angebot an Säugetieren und großen Vogelarten bieten. Im Karwendel sind aufgrund des Habitatangebotes wahrscheinlich territoriale Faktoren zwischen den Revierpaaren für die Verbreitung entscheidend.
Verteilung im Karwendel
Im gesamten Karwendel ohne klar erkennbare regionale Präferenzen verbreitet.

Erhaltungsziel
Ein Brutzeitbestand von zumindest 14 Brutpaaren ist anzustreben. Die Horste und auch deren Umgebung sind zu schützen. Des Weiteren ist die Aufrechterhaltung einer günstigen Nahrungssituation wichtig.
Managementbedarf
Vermeidung von Störungen in der Horstumgebung (Regulierung klettertechnischer Erschließungen in Horstwänden). Erhalt einer ausreichend großen Nahrungsgrundlage. Effektive Verhinderung illegaler Verfolgung (inkl. Vergrämung). Generelles landesweites Verbot von Bleimunition.













