Verhaltensregeln
Kleine Gesten der Rücksicht und des Hausverstands können gemeinsam Großes bewirken!

Um sowohl die Tier- und Pflanzenwelt im Naturpark Karwendel, als auch die Interessen von anderen Naturnutzerinnen und lokalen Akteuren nicht zu beeinträchtigen und damit ein gemeinsames Miteinander sicher zu stellen, müssen bestimmte Regeln befolgt werden.
Wie muss ich mich im Naturpark Karwendel verhalten?
- Vorwärtskommen aus eigener Körperkraft
Nicht öffentliche Straßen und Wege des Naturparks dürfen nur zur Hüttenversorgung oder zu Zwecken der Land- und Forstwirstschaft befahren werden. - Hütten und Campingplätze bieten Übernachtungsmöglichkeiten – nützen Sie diese!
Campieren und Biwakieren ist nur auf ausgewiesenen Campingplätzen erlaubt. - Als Besucher*in des Naturparks sind Sie stiller Beobachter. Die Tiere dürfen sich nicht bedroht fühlen. Alle Pflanzen, Tiere und Steine gehören hierher und dürfen weder mitgenommen noch gepflückt werden. Die Tiere und Pflanzen des Naturparks stehen unter Schutz. Um die Natur zu schützen, dürfen keine Pilze, Beeren oder andere Pflanzenarten gepflückt werden. Auch die Tiere des Naturparks sollen in ihrer natürlichen Umgebung nicht gestört werden.
- Sauberkeit und Reinheit zeichnen den Naturpark aus. Helfen Sie mit, dass das auch in Zukunft so bleibt! Klare und saubere Landschaften machen die Schönheit des Naturparks aus. Lassen Sie deshalb keinen Abfall bei Ihrem Besuch zurück!
- Respektieren Sie die Arbeit der Bauern und nehmen Sie Rücksicht auf ihren Besitz! Mit Rücksicht auf ihre Wiesen (kein Rasten), Hütten und Zäune sowie dem Schließen der Almgattern helfen Sie mit, die einzigartige Kulturlandschaft des Karwendels zu erhalten.
- Lauschen Sie der Natur und genießen Sie die Ruhe des Naturparks. Sie befinden sich im natürlichen Lebensraum unzähliger Lebewesen. Jeglicher Lärm stört und erschreckt die Tiere.
- Auch Hunde stellen einen menschlichen Einfluss dar. Ihr Vierbeiner sollte deshalb an der Leine bleiben und nicht frei und außerhalb Ihrer Sichtweite laufen.

Verhaltensregeln zum Schutz des Flussuferläufers im Rißtal
Bitte beachten Sie: Jeder Besucher des Rißtales kann seinen ganz besonderen Beitrag zum Erhalt dieser sehr seltenen Brutvogelart leisten.
Das Befahren des Rißbaches zwischen Hagelhütten und der Neunerbrücke mit Wasserfahrzeugen sowie das Verlassen von Verkehrsflächen im Rißtal zwischen Hagelhütten und der Neunerbrücke ist in der Zeit von 15. 4. bis zum 15. 8. eines jeden Jahres verboten. Mit Einhaltung dieses Verbots tragen Sie zum Überleben des Flussuferläufers bei!

Verhaltensregeln zum Schutz des Uhus im Vomperloch
Bitte beachten Sie: An den Kletterfelsen im Vomperloch (kurz vor dem Kraftwerk) können Kletterer und Klettererinnen ganzjährig klettern. Jedoch ist zum Schutz des Uhus das Klettern und Abseilen an den vor Ort markierten Routen 35, 36a, 36b, 38, 39, 44b, 45b und „Bindermichl“ (gleicher Stand wie „14 Schlingen“) von 01.02. bis 31.06. eines jeden Jahres verboten. Dieser Zeitraum umfasst die Brutzeit dieses selten gewordenen Vogels, in der der Uhu extrem störungsempfindlich ist.
Verhaltensregeln Mountainbiken
Für ein respektvolles Miteinander beim Mountainbiken – naturverträglich unterwegs:

Weitere Hinweise:
Mehr Informationen zu MTB – Routen in ganz Tirol hier.
Videos zu den Verhaltensregeln



