Verhaltensregeln

Drei Personen in Wanderkleidung prüfen gemeinsam eine große Karte auf einem Waldweg, umgeben von Bäumen und Felsen, während sie Verhaltensregeln für eine sichere und respektvolle Erkundung diskutieren.

Um sowohl die Tier- und Pflanzenwelt im Naturpark Karwendel, als auch die Interessen von anderen Naturnutzerinnen und lokalen Akteuren nicht zu beeinträchtigen und damit ein gemeinsames Miteinander sicher zu stellen, müssen bestimmte Regeln befolgt werden.

Wie muss ich mich im Naturpark Karwendel verhalten?

  • Vorwärtskommen aus eigener Körperkraft
    Nicht öffentliche Straßen und Wege des Naturparks dürfen nur zur Hüttenversorgung oder zu Zwecken der Land- und Forstwirstschaft befahren werden.
  • Hütten und Campingplätze bieten Übernachtungsmöglichkeiten – nützen Sie diese!
    Campieren und Biwakieren ist nur auf ausgewiesenen Campingplätzen erlaubt.
  • Als Besucher*in des Naturparks sind Sie stiller Beobachter. Die Tiere dürfen sich nicht bedroht fühlen. Alle Pflanzen, Tiere und Steine gehören hierher und dürfen weder mitgenommen noch gepflückt werden. Die Tiere und Pflanzen des Naturparks stehen unter Schutz. Um die Natur zu schützen, dürfen keine Pilze, Beeren oder andere Pflanzenarten gepflückt werden. Auch die Tiere des Naturparks sollen in ihrer natürlichen Umgebung nicht gestört werden.
  • Sauberkeit und Reinheit zeichnen den Naturpark aus. Helfen Sie mit, dass das auch in Zukunft so bleibt! Klare und saubere Landschaften machen die Schönheit des Naturparks aus. Lassen Sie deshalb keinen Abfall bei Ihrem Besuch zurück!
  • Respektieren Sie die Arbeit der Bauern und nehmen Sie Rücksicht auf ihren Besitz! Mit Rücksicht auf ihre Wiesen (kein Rasten), Hütten und Zäune sowie dem Schließen der Almgattern helfen Sie mit, die einzigartige Kulturlandschaft des Karwendels zu erhalten.
  • Lauschen Sie der Natur und genießen Sie die Ruhe des Naturparks. Sie befinden sich im natürlichen Lebensraum unzähliger Lebewesen. Jeglicher Lärm stört und erschreckt die Tiere.
  • Auch Hunde stellen einen menschlichen Einfluss dar. Ihr Vierbeiner sollte deshalb an der Leine bleiben und nicht frei und außerhalb Ihrer Sichtweite laufen.
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Verhaltensregeln zum Schutz des Flussuferläufers im Rißtal

Bitte beachten Sie: Jeder Besucher des Rißtales kann seinen ganz besonderen Beitrag zum Erhalt dieser sehr seltenen Brutvogelart leisten.
Das Befahren des Rißbaches zwischen Hagelhütten und der Neunerbrücke mit Wasserfahrzeugen sowie das Verlassen von Verkehrsflächen im Rißtal zwischen Hagelhütten und der Neunerbrücke  ist in der Zeit von 15. 4. bis zum 15. 8. eines jeden Jahres verboten. Mit Einhaltung dieses Verbots tragen Sie zum Überleben des Flussuferläufers bei!

Es werden Uhus beobachtet

Verhaltensregeln zum Schutz des Uhus im Vomperloch

Bitte beachten Sie: An den Kletterfelsen im Vomperloch (kurz vor dem Kraftwerk) können Kletterer und Klettererinnen ganzjährig klettern. Jedoch ist zum Schutz des Uhus das Klettern und Abseilen an den vor Ort markierten Routen 35, 36a, 36b, 38, 39, 44b, 45b und „Bindermichl“ (gleicher Stand wie „14 Schlingen“) von 01.02. bis 31.06. eines jeden Jahres verboten. Dieser Zeitraum umfasst die Brutzeit dieses selten gewordenen Vogels, in der der Uhu extrem störungsempfindlich ist.

Verhaltensregeln

Grüne Symbole mit roten Schrägstrichen kennzeichnen in Leutasch Verbote für Hunde, Abfall, Pflanzenpflücken, offenes Feuer, Fahrzeuge, Zelten, Pilzesammeln, Radfahren und den Einsatz von Drohnen.

Verhaltensregeln Mountainbiken

Für ein respektvolles Miteinander beim Mountainbiken – naturverträglich unterwegs:

Eine Reihe von grünen Symbolen mit Sicherheitswarnungen und Richtlinien für das Fahren im Bikepark Bettelwurf, einschließlich Geschwindigkeit, Vermeiden von Stunts und Fahren bei Nacht oder auf gesperrten Strecken.

Weitere Hinweise:

Mehr Informationen zu MTB – Routen in ganz Tirol hier.

Videos zu den Verhaltensregeln

Logo mit dem Text „Silberregion Karwendel“ in fetter und kursiver Schrift, daneben eine schlichte rote Zeichnung von drei Berggipfeln.
Das Bild zeigt den Schriftzug "INNS' BRUCK" in großen, fetten, roten Großbuchstaben auf weißem Hintergrund, der an die Beschilderung bei berühmten Innsbrucker Sehenswürdigkeiten wie der Martinswand erinnert.
Naturpark Karwendel