Förderungen & Rechtliche Grundlagen

Der Naturpark Karwendel besteht – rechtlich gesehen – aus 11 Schutzgebieten. Die einzelnen Schutzgebiete wurden mit den Verordnungen der Tiroler Landesregierung vom 23. März 1989, LGbl. Nr. 21 – 31 ausgewiesen.

Erste Verordnung
1928 wurde der zentrale Teil des Karwendelgebirges als Banngebiet (Naturschutzgebiet) erklärt. Dieses Schutzgebiet diente damals eher zum Schutze des Eigentums – der touristische Ansturm auf die alpine Bergwelt setzte ein. Bemerkenswert ist aber auch die Tatsache, dass neben dem Schutz der Pflanzen auch schon Faunenelemente geschützt wurden und besonders das „Raubwild“, vorallem der Edelmarder, vor dem Ausrotten bewahrt werden sollte.

Zweite Verordnung
1943 wurde das Gebiet durch den damaligen Reichsstatthalter neu verordnet. In dieser unrühmlichen Zeit des zweiten Weltkrieges wurde das Schutzgebiet eher als außergewöhnliches Jagdgebiet angesehen. Die Verordnung aus der NS-Zeit blieb im Sinne des Reichübergangsgesetz vom 1.Mai 1945 bis zur Neuverordnung (s.u.) in Kraft.

Neue Verordnung
1989 erfolgten Neuverordnungen, bei denen neue Schutzziele und die jetzige Ausdehnung festgelegt wurden. Die einzelnen Schutzgebiete wurden mit den Verordnungen der Tiroler Landesregierung vom 23. März 1989, LGbl. Nr. 21 – 31 ausgewiesen. Die Verordnung, ebenfalls vom 23. März 1989, LGbl. Nr. 32 regelt den Schutz aller wildwachsender Pflanzen und freilebender, nicht jagdbarer Tiere im gesamten Gebiet des Alpenparks Karwendel. Bezogen werden können die Verordnungen beim Amt der Tiroler Landesregierung, 6010 Innsbruck, Kanzleidirektion, Zi.555. Verordnung der Tiroler Landesregierung vom 23. März 1989, LGbl. Nr. 22.

Alpenpark Karwendel wird Naturpark
Mit dem Beschluss der Tiroler Landesregierung vom 30. Juni 2009 wird der Alpenpark Karwendel zum Naturpark erklärt. LGbl. 26/2009. Seit November 2015 wird ausschließlich die Bezeichnung „Naturpark Karwendel“ verwendet. Der Naturpark Karwendel wurde vom Verband der Naturparke Österreichs zum „Naturpark des Jahres 2020“ ausgezeichnet.

Naturpark Karwendel wird um Naturschutzgebiet Arnspitze erweitert
Mit dem Beschluss der Tiroler Landesregierung vom 18. Jänner 2022 (LGBl. Nr. 19/2022) kommt das Naturschutzgebiet Arnspitze in die Betreuung des Naturparks Karwendel. Damit wird die Naturparkregion um die Gemeinde Leutasch erweitet.

Für Besucher*innen sind v.a. die Verhaltensregeln von Bedeutung. Um den Naturpark Karwendel in seiner einmaligen Naturschönheit und Vielfalt auch für zukünftige Generationen zu erhalten, ist unser aller Unterstützung nötig.

» Verhaltensregeln im Naturpark Karwendel

Für Vorhaben und Projekte, die eine naturschutzrechtliche Verhandlung benötigen sind in erster Linie die Bezirkshauptmannschaften Innsbruck und Schwaz zuständig.

Größere Vorhaben werden direkt von der Abteilung Umweltschutz bearbeitet.
» Land Tirol, Abteilung Umweltschutz

Falls Sie Fragen zu Ansprechpartnern und den jeweiligen Zuständigen haben, sind wir als Naturpark gerne behilflich.

Im Naturpark Karwendel stehen unterschiedliche Förderprogramme zur Verfügung, die die Umsetzung komplexer Naturschutzmaßnahmen ermöglichen:

Programm für Ländliche Entwicklung 2021-2027

Das Programm für Ländliche Entwicklung ist das wichtigste Förderinstrument für Naturschutzprojekte. Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) unterstützt die Dynamik und wirtschaftliche Vitalität ländlicher Gemeinden durch Finanzierung und Maßnahmen für die Entwicklung des ländlichen Raums.

Den allgemeinen Link der Europäischen Kommission zu diesem Programm finden sie hier.

EUREGIO Bayern-Österreich

Die EUREGIO hat das Hauptziel, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Bayern und Tirol in verschiedensten Bereichen zu intensivieren und Barrieren abzubauen. Dies geschieht vor allem auch durch nachhaltige Projekte und Aktivitäten in der Region.

Interreg Bayern-Österreich 2021-2027

Die Förderseite des Landes Tirol bzw. des Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft sind hier abrufbar.

Land Tirol – Förderungen im Naturschutz

Auch von Seiten des Landes Tirol (Abteilung Umweltschutz) werden aus nationalen Mittel verschiedene Naturschutzvorhaben unterstützt.

Im „Förderdschungel“ den Überblick zu bewahren ist nicht immer ganz einfach. Der Naturpark Karwendel hat bereits viele Projekte aus den Bereichen Naturschutz, Bewusststeinsbildung und Öffentlichkeitsarbeit über diese beiden Förderinstrumente abgewickelt. Falls Sie Naturschutz-Projekte und Aktivitäten geplant haben, sind wir Ihnen gerne behilflich bzw. stellen wir gerne einen Kontakt zu den entsprechenden Förderstellen her.

F. Förderung der Naturschutzforschung und -planung: Grundlagen und Pläne für die Naturschutzarbeit erstellen

Zwei Personen in Outdoor-Kleidung und mit Fernglas spazieren über eine Wiese und erkunden die Natur unter einem klaren blauen Himmel, inspiriert von Förderungen für Outdoor-Aktivitäten. Bäume und Berge bilden eine malerische Kulisse.

Folgende Förderkategorien werden angeboten:

A. Lebensraumförderung: Lebensräume bewahren, pflegen und schaffen

B. Artenschutzförderung: Besondere Arten schützen und fördern

C. Landschaftsschutzförderung: Traditionelle bäuerliche Kleinarchitektur erhalten

D. Förderung der Umweltbildung und Öffentlichkeitsarbeit: Für den Naturschutz sensibilisieren

E. Schutzgebietsförderung: Schutzgebiete betreuen

F. Förderung der Naturschutzforschung und -planung: Grundlagen und Pläne für die Naturschutzarbeit erstellen

Naturschutzplan auf der Alm (F.4): Besondere Lebensräume auf den Almen  erhalten. Unser Team Karwendel hilft auf einigen Almflächen tatkräftig mit und unterstützt die Bauern bei der Umsetzung vor Ort.

ÖPUL = Österreichisches Programm zur Förderung einer umweltgerechten, extensiven und den natürlichen Lebensraum schützenden Landwirtschaft. Die Broschüre dazu gibt´s hier.

Beispiel Landschaftsschutzförderung: Schindelungen (C.1)

Das Land Tirol fördert verschiedene Maßnahmen im Bereich der traditionellen Bauweisen und des Natur- und Landschaftsschutz. Für die Vergabe der Förderungen ist die Abteilung Umweltschutz zuständig. Das Land fördert die Erhaltung und Erneuerung von Schindeldächern und Wandschindelungen auf traditionellen Gebäuden der freien Kulturlandschaft in Schutzgebieten. Im Naturpark Karwendel wurden von 2008 bis Dezember 2024 insgesamt 5.402 m² Wand- und Dachschindeln verlegt.

Neue Schindeldächer im Naturpark Karwendel

Die Karte des Naturparks Karwendel zeigt das Gelände, die Flüsse und die mit Symbolen gekennzeichneten Standorte der Hütten und Schutzhütten sowie Informationen über die verfügbaren Förderungen für Besucher.

Downloads & weitere Informationen

Artikel „Schindeln am Dach“ von M. Hausberger in Der Alm- und Bergbauer Ausgabe 03/2019

Ein traditionelles alpines Holzhaus mit Schindeldach steht auf einem grasbewachsenen Hügel; der deutsche Text behandelt Dachschindeln und mögliche Förderungen in der ländlichen Architektur.

Logos des Landes Tirol, des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum LE 14-20, des Teams Karwendel und der Europäischen Union, mit deutschem Text über die europäische Förderung des ländlichen Raums.
Naturpark Karwendel